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HDBG Heft 27: Bayerns Wälder

02.01.0079

Sonderheft 27/02 von Carl Schmöller und Jacques Andreas Volland, Augsburg 2002, ISBN 3-927233-80-3, 80 S., zahlreiche farbige Abb.

 

Haben Sie Lust auf einen abwechslungsreichen Waldspaziergang? Unter ganz neuen Gesichtspunkten? Dann spazieren Sie durch dieses Heft, das aus Anlass des 250. Geburtstags der ältesten Behörde Bayerns, der Bayerischen Staatsforstverwaltung, entstanden ist. Ein 250 Jahre altes Amt darf mit Recht als alt, ja altehrwürdig bezeichnet werden. Für ihren Gegenstand aber, den Wald, sind 250 Jahre ein geradezu jugendliches Alter von zwei Fichtengenerationen oder einer knappen Eichengeneration. Die vielfältigen Aspekte von Wald und Forst, Holz und Jagd, Wirtschaftsfaktor und Erholungsraum werden hier vorgestellt.

Mit den vielfältigen Aspekten des Waldes, die hier angesprochen werden, ist es gelungen einem Thema, das jedem vertraut scheint, neue, oft wenig bekannte Seiten abzugewinnen. Dass noch 1954 im bayerischen Staatswald mehr Frauen als Männer beschäftigt waren, ist eine dieser staunenswerten Neuigkeiten. Und dass der älteste gültige Staatsvertrag eine Länder übergreifende Waldnutzung regelt, ist wenig bekannt: Durch die bis heute gültige Salinen-Konvention von 1829 ist der Freistaat Bayern Besitzer der Saalforsten im österreichischen Pinzgau mit eigenem Forstamt in St. Martin.
Bayern ist zu einem Drittel mit Wald bedeckt und die bayerischen Wälder wiederum umfassen rund ein Drittel des gesamtdeutschen Waldes. Dass Wald und Forst in der Geschichte Bayerns eine herausragende Rolle spielen, liegt auf der Hand: Salzgewinnung, Glaserzeugung und Erzabbau waren bis ins 19. Jahrhundert abhängig von einem reichen Holzvorkommen, wenngleich diese Industrien immer wieder von der “Holznot” bedroht schienen. Waldweide, Brennmaterial, Viehstreu bietet der Wald für die Landwirtschaft. Jagdvergnügen – bis 1848 nur für die hohen Herrschaften – und Wilderei, die manche für einen bayerischen Urbrauch halten, sind ebenso zu erwähnen wie die heute im Vordergrund stehende Funktion des Waldes als Erholungsraum, den es durch sorgsame und nachhaltige Bewirtschaftung zu erhalten gilt. Aber auch die Wirtschaftskraft des Waldes ist heute nicht weniger bedeutend als in vorindustrieller Zeit: hochwertiges Holz für Möbel – nach Gusto bei Vollmond geschlagen -, spezielles Klangholz für den Musikinstrumentenbau, um nur zwei Beispiele zu nennen. Die am 14. März 1752 gegründete Bayerische Staatsforstverwaltung spiegelt als Behörde diesen steten Wandel des Waldes und seiner Aufgaben wider: vom Forstbeamten im hechtgrauen (nicht im grünen!) Rock zur Montgelas-Zeit bis zum diplomierten Forstwirt, der mit “Laptop und Lederhose” (oder Jeans) den Wald nach internationalen Normen zertifiziert.

Inhalt

Kurfürst Max III. Joseph und seine Reformen

Die Rettung des Waldes – Gründung der Bayerischen Staatsforstverwaltung

Vermessen, Verkaufen, Bewirtschaften, Schützen – die Aufgaben der Bayerischen Staatsforstverwaltung im Wandel der Zeit

Der Wald als Ressource – Holznot und nachhaltiges Wirtschaften

“Anmutiges Waldland”, “Steckerleswald”, Wirtschaftswald, Naturreservat – ein (mehr historischer) Streifzug durch die bayerischen Waldungen

Der Frankenwald

Das Fichtelgebirge

Steigerwald und Haßberge

Der Nürnberger Reichswald

Der Oberpfälzer Wald

Der Bayerische Wald

Zwischen Donau und Alpen

Der Ebersberger Forst

Die Reichenhaller Salinenwälder

Von der Fällaxt zum Computer – die Arbeit im Wald

Der Bauer geht ins Holz, nicht in den Wald

Bäume wachsen, Holz wird gefällt

“Unendliches Vergnügen” oder “Wald vor Wild”

“Guter Waldbau ist Naturschutz” – Naturnahe Forstwirtschaft

Literatur

Zeittafel "Kleine Forstgeschichte in Jahresringen"